Sehr geehrter Mieter,
die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und den Wohnungseigentümern.
Vertragspartner
Vertragliche Beziehungen entstehen zwischen den Vermietern Beatric und Roland Schörkhuber und dem Mieter.
Abschluss des Mietvertrages
Mit der Anmietung, die mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen kann, bieten Sie den Eigentümern der Ferienwohnung Alpenhirsch den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Der Mietvertrag zwischen den Eigentümern der Ferienwohnung Alpenhirsch und dem Mieter kommt mit der Mietbestätigung durch den Vermieter zustande. Die Bestätigung erfolgt ausschließlich schriftlich per Brief oder E-Mail.
Reservierungen
Unverbindliche Reservierungen, die den Mieter zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung grundsätzlich zu einem rechtsverbindlichen Vertrag.
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt in Euro am Anreisetag in bar oder ist im Voraus zu überweisen. Die Kurtaxe ist separat vor Ort in Bar zu zahlen.
An- und Abreisezeiten
Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gemietete Wohnung ab 16:00 Uhr des Anreisetages und bis 10:00 Uhr des Abreisetages zur Verfügung. Eine An- beziehungsweise Abreise während der allgemein üblichen Ruhezeiten (22:00 Uhr bis 7:00 Uhr) ist nach Möglichkeit zu vermeiden.
Leistungsstörungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. Bsp.Theaterbesuche, Fahrradverleih usw.).
Stornierung durch den Mieter
Ein kostenfreier Rücktritt des Mieters bezüglich des abgeschlossenen Mietvertrages ist grundsätzlich ausgeschlossen. Tritt der Mieter dennoch vom Vertrag zurück, bleibt unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Mietpreises bestehen. Wir haben uns jedoch um eine anderweitige Vermietung der Wohnung zu kümmern und ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen zu lassen. Die ersparten Aufwendungen bei Vermietung der Ferienwohnung werden pauschal mit 10 % des vereinbarten Gesamtpreises angesetzt.
bis 3 Monate vor Anreise: 10% des Gesamtpreises
bis 6 Wochen vor Anreise: 25% des Gesamtpreises
bis 2 Wochen vor Anreise: 50% des Gesamtpreises
danach: 90% des Gesamtpreises
Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung.
Obliegenheiten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Die Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Bitte nutzen Sie zum Rauchen die Terrasse. Mängel in der Mietsache sind unverzüglich zu reklamieren und die Möglichkeit zum Abstellen der Mängel ist einzuräumen. Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Mieters ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig, soweit nicht innerhalb einer vom Mieter gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen wurde. Der Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Für die Ersatzbeschaffung verlorengegangener Schlüssel und die Öffnung der Tür haftet der Mieter in voller Höhe der Kosten. Die Wohnung darf nur mit der vereinbarten Personenzahl bezogen werden. Eine Überbelegung kann das Recht der Ferienwohnungseigentümer zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach Absprache möglich.
Ruhestörender Lärm
Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden. Dies gilt auch für den Hausvorbereich und die Terrasse sowie den Garten. Bei Zuwiderhandlung, die zu Beschwerden wegen ruhestörendem Lärm durch Nachbarn im Mietobjekt führt, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Zurverfügungstellung des Mietobjektes ohne die Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben davon die restlichen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahekommt.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen der Vertragspartner ist ausschließlich das für den Wohnsitzort der Eigentümer zuständige Gericht. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen den Wohnungseigentümern und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.